AGB´s

Terms of Service

Stand: 12. Juni 2022


§1 Geltungsbereich

  1. Die Terms of Service gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels.

  2. Den Terms of Service wird durch Erhalt der Hotelzimmerkarte oder durch mündliche Zustimmung zugestimmt.

  3. Terms of Service des Kunden finden nur Anwendung, wenn diesen vor Abschluss eines Vertrages in schriftlicher Form seitens der Hotellerie Crastenburg zugestimmt wurde.


§2 Vertragsabschluss, Leistungen und Zahlungen

  1. Vertragspartner sind der Kunde und die Hotellerie Crastenburg. Hat eine dritte Person für den Kunden eine Leistung bestellt, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Schuldner.

  2. Die Hotellerie Crastenburg ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer während Mietzeit bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    1. Sollte es der Hotellerie aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, die gebuchten Zimmer über den gesamten Buchungszeitraum bereitzustellen, verpflichtet sich die Hotellerie Crastenburg zur umgehenden Bereitstellung eines anderen Hotelzimmers in derselben Buchungsklasse, alternativ in der nächsthöheren ohne Aufpreis.

  3. Die Hotellerie Crastenburg ist berechtigt bei einem Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

    1. Die Sicherheitsleistung darf nicht höher als der Buchungspreis sein.

  4. Der Kunde verpflichtet sich bei Buchung, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen fristgerecht und vollständig zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Steuer nach dem San Andreas Commercial Code ein.

  5. Soweit der Kunde den Abreisetag nicht explizit festlegt, verlängert sich die Buchung automatisch.

    1. Die Festlegung des Abreisetags kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird in den Systemen der Hotellerie Crastenburg entsprechend hinterlegt.


§3 Säumniszuschläge und Abtretung von Schuldverhältnissen

  1. Bei einem Zahlungsverzug des Kunden, ist das Hotel berechtigt einen Säumniszuschlag zuzüglich der ausstehenden Miete zu erheben. Diese lauten wie folgt:

Säumniszuschlag ab dem 1. Tag des Zahlungsverzuges: $ 200,00

Säumniszuschlag ab dem 2. Tag des Zahlungsverzuges: $ 450,00

Säumniszuschlag ab dem 3. Tag des Zahlungsverzuges: $ 800,00

Säumniszuschlag ab dem 4. Tag des Zahlungsverzuges: $ 1.300,00

  1. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als vier (4) Tagen ist die Hotellerie Crastenburg berechtigt, das Zimmer zu räumen und die Zugangskarte zu sperren. Sämtliche, sich im Zimmer befindlichen Gegenstände des Kunden werden vernichtet.

  2. Bei einem Zahlungsverzug von vier (4) Tagen wird die Forderung der Hotellerie Crastenburg zur Pfändung und Begleichung des Zahlungsverzugs an die Maze Bank abgetreten. Sämtliche hierdurch auftretende Folgekosten sind durch den Schuldner zu zahlen.


§4 Vertragsrücktritt durch den Kunden

  1. Der Rücktritt durch den Kunden von einem geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Schriftform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, selbst wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  2. Bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer voll anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung voll in Rechnung stellen.


§5 Vertragsrücktritt durch die Hotellerie

  1. Die Hotellerie ist berechtigt bei Missbrauch des vertraglich gebuchten Zimmers (bspw. nicht angemeldete Mehrnutzung) vom Vertrag unverzüglich zurückzutreten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz seitens des Kunden.

  2. Im Falle eines Vertragsrücktritts werden sämtliche, sich im Zimmer befindlichen Gegenstände des Kunden vernichtet.


§6 Haftung durch die Hotellerie

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§7 Hausrecht

  1. Sämtliche Mitarbeiter des Hotels sind berechtigt, jederzeit über das Hausrecht zu verfügen.

  2. Fahrzeuge, welche vor dem Eingangsbereich ( Wendeschleife) und den Hotelzufahrten des Hotels geparkt werden, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Ausgenommen hiervon sind Einsatzfahrzeuge, welche sich im aktiven Dienst befinden.

    1. Die Kosten für die Umsetzung des Fahrzeuges (Abschleppen) werden an den Besitzer übertragen.


§8 Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Auftragsbedingungen in das gesamte Vertragsverhältnis einbezogene Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle tritt an die Stelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

  2. Es gilt das jeweils aktuell gültige Recht des Staates Los Santos.

  3. Verträge sind im Sinne dieser Terms of Service auch mündlich gültig.

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